KI-Mitarbeiter-Kompetenz

KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO

· Aktualisiert: · KOPFFREI.IT

Art. 4 der EU-KI-Verordnung verständlich erklärt: Was seit 2025 gilt, was der Digital Omnibus 2026 geändert hat und wie Unternehmen KI-Kompetenz fördern.

Kurz gesagt: Art. 4 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 27. Juli 2026 lautet er: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. EU-Kommission und Bundesnetzagentur empfehlen, die Maßnahmen zu dokumentieren.

Was ist KI-Kompetenz?

KI-Kompetenz (englisch AI Literacy) bedeutet, KI-Werkzeuge im eigenen Arbeitsumfeld sinnvoll und mit Bedacht einzusetzen: zu verstehen, was ein Sprachmodell kann und was nicht, Ergebnisse zu prüfen, vertrauliche Daten zu schützen und Risiken wie erfundene Fakten oder Betrugsversuche zu erkennen. Es geht nicht darum, aus allen Mitarbeitenden KI-Fachleute zu machen, sondern um ein solides Grundverständnis für den Alltag.

Was steht in Art. 4 der EU-KI-Verordnung?

Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, oft „EU AI Act“ genannt) regelt den Einsatz von KI in der EU. Art. 4 betrifft die KI-Kompetenz und gilt seit dem 2. Februar 2025.

Mit dem sogenannten Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) wurde Art. 4 zum 27. Juli 2026 geändert. Seitdem gilt sinngemäß: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht garantiert werden. Was sich genau geändert hat, erklären wir im Artikel Digital Omnibus und Art. 4 KI-VO.

Wen betrifft Art. 4?

Art. 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Vereinfacht gesagt sind Betreiber Organisationen, die KI-Systeme beruflich in eigener Verantwortung einsetzen. Das dürfte viele Unternehmen betreffen, deren Mitarbeitende etwa Microsoft Copilot, ChatGPT oder KI-Funktionen in Fachsoftware nutzen. Ob und in welcher Rolle Ihr Unternehmen erfasst ist, hängt vom konkreten Einsatz ab.

Wichtig: Art. 4 gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch kleine Betriebe und Vereine mit wenigen Mitarbeitenden sind nicht ausgenommen.

Ist eine Schulung oder ein Zertifikat vorgeschrieben?

Die Verordnung schreibt keine bestimmte Schulungsform und kein Zertifikat vor. Welche Maßnahmen passen, hängt davon ab, wie KI in Ihrem Unternehmen genutzt wird und welches Vorwissen Ihr Team mitbringt. Typische Maßnahmen sind:

  • eine Grundlagenschulung für alle, die KI-Werkzeuge nutzen
  • vertiefende Inhalte für Rollen mit besonderem Risiko, etwa HR, Buchhaltung oder IT
  • interne Regeln: welche Tools freigegeben sind und welche Daten nicht hineingehören
  • eine feste Ansprechperson für Fragen und Vorfälle
  • Auffrischung, wenn neue Tools eingeführt werden oder sich die Nutzung ändert

Wie dokumentiert man Maßnahmen zur KI-Kompetenz?

EU-Kommission und Bundesnetzagentur empfehlen, die Maßnahmen zu dokumentieren. Praktisch bewährt hat sich, festzuhalten, wer wann welche Inhalte abgeschlossen hat. Bei der Online-Schulung von KI-Mitarbeiter-Kompetenz erhalten Teilnehmende nach bestandenem Abschlussquiz eine PDF-Teilnahmebestätigung; im Admin-Bereich sehen Sie den Fortschritt und können eine CSV-Liste exportieren.

Wer ist in Deutschland zuständig?

Seit dem 29. Juli 2026 ist das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung (KI-MIG) in Kraft. Zentrale Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur.

Wie fangen Unternehmen am besten an?

  • Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools werden genutzt – offiziell und inoffiziell?
  • Regeln festlegen: freigegebene Tools, Umgang mit vertraulichen Daten, Ansprechperson. Anregungen im Artikel Regeln für ChatGPT und Copilot.
  • Schulen: eine kurze Grundlagenschulung für alle, ergänzt um Rollenmodule. Was hineingehört, steht unter Inhalt und Dauer einer KI-Schulung.
  • Dokumentieren und auffrischen: Nachweise ablegen, bei neuen Tools nachschulen.
Seit wann gilt Art. 4 der KI-Verordnung?
Seit dem 2. Februar 2025. Die heutige Fassung gilt seit dem 27. Juli 2026 (Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744).
Gilt Art. 4 auch für kleine Unternehmen?
Ja. Art. 4 kennt keine Größenschwelle. Umfang und Form der Maßnahmen können sich aber am tatsächlichen KI-Einsatz orientieren.
Brauchen Mitarbeitende ein Zertifikat?
Nein, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. EU-Kommission und Bundesnetzagentur empfehlen jedoch, Maßnahmen zu dokumentieren, etwa mit Teilnahmebestätigungen.
Reicht es, wenn sich Mitarbeitende selbst mit ChatGPT beschäftigen?
Selbststudium ist schwer nachzuvollziehen und deckt Themen wie Datenschutz, Prüfpflicht und Betrugsmaschen oft nicht ab. Eine kurze, strukturierte Schulung mit Nachweis je Person schafft eine gemeinsame Grundlage.
Ist die Schulung von KI-Mitarbeiter-Kompetenz eine Maßnahme nach Art. 4?
Sie ist als Maßnahme im Sinne von Art. 4 konzipiert und liefert einen Nachweis je Person. Ob weitere Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von Ihrem KI-Einsatz ab.

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung.

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