Digital Omnibus und Art. 4 KI-VO
Was der Digital Omnibus 2026 an der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO geändert hat, was gleich bleibt und welche Schritte für Unternehmen jetzt sinnvoll sind.
Kurz gesagt: Seit dem 27. Juli 2026 verlangt Art. 4 der EU-KI-Verordnung nicht mehr, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Anbieter und Betreiber ergreifen nun Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Die Regel gilt weiter für Unternehmen jeder Größe; Maßnahmen zu dokumentieren bleibt empfehlenswert.
Was ist der Digital Omnibus?
„Digital Omnibus“ ist der Name eines Änderungspakets der EU, mit dem mehrere Digitalgesetze vereinfacht und angepasst wurden. Für die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 maßgeblich. Die geänderte Fassung von Art. 4 gilt seit dem 27. Juli 2026.
Für Unternehmen ist vor allem eine Frage wichtig: Was bedeutet die Änderung für die KI-Kompetenz der eigenen Mitarbeitenden?
Wie lautete Art. 4 vorher?
In der ursprünglichen Fassung, die seit dem 2. Februar 2025 galt, sollten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Viele Unternehmen haben das so verstanden, dass am Ende ein bestimmtes Niveau erreicht sein muss – und waren unsicher, woran man das messen soll.
Wie lautet Art. 4 seit dem 27. Juli 2026?
Seit der Änderung gilt sinngemäß: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden.
Der Schwerpunkt hat sich also verschoben: weg von einem Ergebnis, das sichergestellt werden soll, hin zu Maßnahmen, die das Lernen ermöglichen und fördern.
Was hat sich für Unternehmen geändert – und was nicht?
Geändert hat sich die Formulierung des Ziels. Unternehmen sollen die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen; ein garantiertes Kompetenzniveau wird nicht verlangt.
Gleich geblieben ist vieles, was in der Praxis zählt:
- Art. 4 gilt weiterhin für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.
- Es gibt weiterhin keine Größenschwelle – auch kleine Unternehmen sind erfasst.
- Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben.
- EU-Kommission und Bundesnetzagentur empfehlen weiterhin, Maßnahmen zu dokumentieren.
Kurz: Die Änderung nimmt Druck aus der Frage „Ist das Niveau ausreichend?“. Sie macht Maßnahmen aber nicht überflüssig. Wer KI im Unternehmen nutzt, ist weiterhin gut beraten, sein Team aktiv zu unterstützen und das festzuhalten.
Welche Termine der KI-Verordnung sind 2026 und 2027 wichtig?
- 2. Februar 2025: Art. 4 (KI-Kompetenz) gilt.
- 27. Juli 2026: geänderte Fassung von Art. 4 durch den Digital Omnibus.
- 29. Juli 2026: das deutsche KI-MIG tritt in Kraft; die Bundesnetzagentur ist zentrale Aufsichtsbehörde.
- 2. August 2026: Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten, die unter anderem Chatbots und bestimmte KI-generierte Inhalte betreffen.
- 2. Dezember 2027: Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III werden anwendbar.
Ob und wie Sie von den Transparenzpflichten oder den Hochrisiko-Regeln betroffen sind, hängt vom konkreten Einsatz ab und sollte im Einzelfall geklärt werden. Für die meisten Büroanwendungen steht im Alltag die KI-Kompetenz im Vordergrund.
Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?
Die gute Nachricht: Die sinnvollen Schritte sind dieselben wie vor der Änderung – nur mit weniger Unsicherheit beim Ziel.
- Überblick verschaffen: Welche KI-Tools nutzt Ihr Team tatsächlich? Oft sind es mehr als offiziell eingeführt.
- Spielregeln festlegen: freigegebene Tools, Umgang mit vertraulichen Daten, Prüfung von Ergebnissen, Ansprechperson. Eine Vorlage bietet der Artikel Regeln für ChatGPT und Copilot.
- Grundlagen schulen: eine kurze, praxisnahe Schulung für alle, die mit KI arbeiten. Was hineingehört, lesen Sie unter Inhalt und Dauer einer KI-Schulung.
- Rollen berücksichtigen: HR, Buchhaltung, Vertrieb oder IT haben eigene Risiken und brauchen passende Vertiefungen.
- Dokumentieren: festhalten, wer wann welche Inhalte abgeschlossen hat.
- Auffrischen: bei neuen Tools oder geänderten Abläufen nachschulen.
Wie unterstützt eine Online-Schulung dabei?
Eine Online-Schulung ist eine einfache Möglichkeit, viele Mitarbeitende ohne Termindruck zu erreichen. Der Basiskurs von KI-Mitarbeiter-Kompetenz umfasst sechs Module mit rund 60 Minuten Lernzeit, ein Abschlussquiz und eine PDF-Teilnahmebestätigung je Person. Rollenmodule für Führung, HR, IT, Vertrieb, Kundenservice, Verwaltung und Buchhaltung sind inklusive. Die Schulung ist als Maßnahme im Sinne von Art. 4 konzipiert; ob weitere Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von Ihrem KI-Einsatz ab. Die Preise finden Sie unter Was kostet eine KI-Schulung?
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